So funktionieren optionales GPS-Tracking und Routenverlauf

Optionales GPS-Tracking ergänzt Check-ins um einen Routenverlauf für ausgewählte Benutzer. Ein Administrator aktiviert die Funktion pro Benutzer. Sie ist von der Standortprüfung eines GPS-Punkts getrennt.

Voraussetzungen

  • Aktivieren Sie GPS-Tracking nur für die Benutzer, für die ein Routenverlauf erforderlich ist.

  • Der Benutzer muss in der mobilen App angemeldet sein und einen aktuellen Standort ausgewählt haben.

  • Standortdienste müssen aktiv sein und TARGPatrol benötigt die Standortberechtigung des Geräts.

GPS-Tracking für einen Benutzer aktivieren

Öffnen Sie Benutzer, bearbeiten Sie das gewünschte Benutzerkonto, aktivieren Sie „GPS-Tracking aktivieren“ und speichern Sie die Änderungen.

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Wann Koordinaten aufgezeichnet werden

Nach dem Start zeichnet die mobile App eine erste Position und anschließend regelmäßig weitere Koordinaten auf, solange die App geöffnet und in Verwendung ist. Die Funktion ist kein kontinuierliches Live- oder Hintergrund-Tracking und zeichnet nach dem Schließen der App keine Positionen auf.

Ohne Internetverbindung können unterstützte Positionsdaten lokal auf dem Gerät gespeichert und nach Wiederherstellung der Verbindung synchronisiert werden.

Routenverlauf auf der Karte prüfen

Berechtigte Manager öffnen Objektansichten → Karten, wählen Standort und Datum und prüfen dann den Benutzerverlauf. Die Karte kann die gespeicherten Positionen, den daraus gebildeten Routenverlauf und die letzte verfügbare Position anzeigen.

GPS-Punkt und GPS-Tracking sind unterschiedliche Funktionen

Ein GPS-Punkt prüft die Nähe zu gespeicherten Koordinaten nur beim Check-in. Optionales GPS-Tracking zeichnet während der App-Nutzung regelmäßig Standortdaten für einen ausgewählten Benutzer auf. Weitere Informationen: So funktioniert die Standortprüfung bei GPS-Punkten.

Datenschutz und Berechtigungen

Aktivieren Sie die Funktion nur für Benutzer, die sie für ihre Arbeit benötigen. Informieren Sie Mitarbeitende angemessen, verwalten Sie Geräteberechtigungen und beachten Sie geltendes Recht sowie interne Richtlinien.

Verwandte Anleitungen

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